Elektronisches PatientenDossier
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Medizinesche GesundheitsDaten können im EPD elektronisch gespeichert werden und für relevante Personen zugänglich gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Arztberichte
- Austrittsbericht eines Spitals
- Impfausweis
- Laborwerte
- Medikationsliste
- Pflegebericht der Spitex
- Röntgenbefunde
Das Elektronisches PatientenDossier epd ist über den eigenen Computer oder das eigene Smartphone aufrufbar.
Durch das epd sind in einem Notfall wichtige Informationen schnell verfügbar, auch wenn Sie selbst nicht mehr ansprechbar sind.
Das epd ist freiwillig und kostenlos. Ein einmal eröffnetes epd kann jederzeit wieder geschlossen werden.
Beschluss des Bundesrat
Für die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitssystems hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) sowie die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Siehe auch https://www.bag.admin.ch/de/elektronisches-patientendossier
EPD Elektronisches PatientenDossier Anschlusspflicht
Folgende Organisationen sind verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen:
- Einrichtungen mit stationären Behandlungen
- ab 2022 neu zugelassene Arztpraxen
- Akutspitäler
- Rehabilitationskliniken
- psychiatrische Kliniken
- Pflegeheime
- Geburtshäuser
Andere Gesundheitsfachpersonen und Organisationen können sich freiwillig dem EPD anschliessen.
- vor 2022 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Spitex-Dienstleistende
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
Das EPD ist nicht für folgende Personen
Keinen Zugriff auf das EPD haben
- Personen und Organisationen, die nicht an der Behandlung von Patientinnen und Patienten beteiligt sind
- Arbeitgeber
- Behörden
- Krankenversicherer
- Zusatzversicherer
- Lebensversicherer
- der Vertrauensarzt einer Krankenkasse
Alle obigen Personen und Organisationen haben keinen Einblick in die EPD-Dokumente einer Person.
Wer verwaltet den Zugriff auf das EPD?
Sie selbst behalten die uneingeschränkte Kontrolle darüber, wer Zugang zu ihren Daten im EPD erhält. So bestimmen sie selbst, welche Informationen sie mit Ärztinnen, Ärzten oder anderen Fachpersonen teilen möchten.
Mit dem EPD haben Patientinnen und Patienten zudem die Möglichkeit, eigene medizinische Unterlagen zu erfassen. Das können folgende sein:
- Informationen zu Allergien
- Arzneimittelunverträglichkeiten
- Notfallkontakten
- Patientenverfügungen
Bei Bedarf kann das EPD den an der Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen den Zugriff darauf gewährt werden. Ein solcher schneller Austausch spart Zeit und vermeidet unnötige Doppeluntersuchungen.
Anbieter von EPD Elektronisches PatientenDossier
Das epd kann digital eröffnet werden. Auf der Seite Https://www.patientendossier.ch/privatpersonen/epd-eroeffnen#zertifizierte-epd-anbieter-im-uberblick sind die Schritte zur Eröffnung aufgeführt.
Ausgehend vom Kanton Tessin sind derzeit zwei EPD Anbieter zulässig:
- cara sprachen de, fr
(ganze Schweiz) - Sanela sprachen de, fr, en, it
(BE, BL, BS, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TI, ZG, ZH und gegen Gebühr AG, AI, AR, FR, GE, GL, GR, JU, NE, TG, UR, VD, VS)
CARA (Stammgemeinschaft) wird direkt von ihren Trägerkantonen finanziert und getragen was zu einer hohen Anzahl von EPD-Eröffnungen in ihrem Einzugsgebiet führte.
CARA hat eine starke regionale Verankerung durch die Kantone.
Sanela (Stammgemeinschaft) bekannt für die Einführung der digitalen Selbst-Eröffnung des EPD weist eine breitere oder niederschwelligere Eröffnungsmethode auf. Sie fungiertprimär als technische Plattform (u.a. für die digitale Selbst-Eröffnung des EPD).
Sanela agiert eher als überregionale oder spezialisierte Plattform.
Das epd kann online eröffnet werden. Eine App ist verfügbar.
Ich bin kein Arzt. Alle Informationen hier beruhen auf Recherchen und Auskünften von Betroffenen oder eigenen Erfahrungen.
Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

