Datensicherung

Ein besonderes Augenmerk bei der Auslagerung ist der Datensicherung zu schenken. Dabei ist die Sicherung sowohl vor der Auslagerung als auch nach der Auslagerung zu berücksichtigen. Es lohnt sich, öfters einmal eine Kontrolle der Datensicherung vorzunehmen. Dies erreichen Sie, indem Sie nach dem Zufallsprinzip irgendwelche Dokumente erstellen und diese nach dem Zeitpunkt der Datensicherung löschen. Wenn die Dokumente nach der Löschung wieder hergestellt werden können, dann ist dies ein Hinweis darauf, dass die Datensicherung funktionieren könnte.

Gefahren für Ihre Daten

Die meisten IT Anwender machen sich gar keine Gedanken, welche Gefahren für Ihre Daten lauern.

  • Versehentliches Löschen
  • Hardwaredefekt
  • Unbewusste oder bewusste Manipulation von Daten
  • Datendiebstahl
  • Löschen durch Installationen / Backup
  • Verschlüsselung durch Viren (Hackerangriff)
  • Beschädigungen durch Brand, Wasserschaden, Hardwarediebstahl

Je nach festgestelltem Zeitpunkt des Datenverlust sind möglicherweise auch ältere Backups noch relevant.

Der Gesetzgeber und Ihre Datensicherung

In Artikel 32 (1.b) der DSGVO ist die Fähigkeit gefordert, „die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen“.
In Artikel 32 (1.c) wird dann auch verlangt, dass „die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und de[r] Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen“ ist.

In jedem Land hat der Gesetzgeber andere Vorschriften erlassen. Wichtig ist, dass Sie die für Ihren Betrieb relevanten Gesetze kennen und beachten können.